Branchenspezifische Leistungen der Fleischer-Innung Marburg

Die Mitgliedschaft eines Betriebes in einer In­nung ist mit einer ganzen Reihe zusätzlicher Dienst­leis­tungen verbunden. Bei allen aufgelisteten Punkten handelt es sich um dauerhafte Angebote, die bei Bedarf und Inte­resse ge­nutzt werden können. Es beste­ht kei­nerlei Ver­pflichtung zur Abnahme be­stimm­ter Leis­tungen. Un­sere Mitgliedsbetriebe können aus dem An­gebot frei wählen.

Branchenspezifische Leistungen und Vorteile für Mitgliedsbetriebe:

  • Informations- und Meinungsaustausch, Kontaktpflege und Kommunikation mit ande­ren Unternehmen Ihrer Branche; z. B. bei Innungsversammlungen
  • Vertretung der Interessen gegenüber Politik, Marktpartnern, Wirtschaft, Öffent­lich­keit, Verwaltung usw. durch Landes- und Zentralfachverband
  • Rechtliche Beratung in betrieblichen Angele­genheiten (Handwerksrecht, allg. Vertragsrecht, Tarifrecht, Arbeitsrecht usw.)
  • Fachreferate bei Innungsversammlungen (Arbeitsrecht, Betriebswirtschaft, Technik, Hygienevorschriften usw.)
  • Innungsrundschreiben mit Informationen zu aktuellen Themen, Änderungen von Gesetzen und Verordnungen und zum aktuellen Tarifrecht im Fleischerhandwerk
  • Verbandszeichen der Berufsorganisation - das Führen des Verbandszeichens ist ausschließlich Mitgliedsbetrieben gestattet und signalisiert dem Kunden die Kom­petenz des Fachbetriebes (Nutzung auf Briefbögen, in Anzeigen, auf Fahrzeugen, im Ladenlokal etc.)
  • Werbemittel
  • Freiwillige Selbstkontrolle mit der Beurteilung von Wurstproben durch Sachverständige und chemische Analysen. Dekorative Urkunden garantieren einen positiven Werbeeffekt der Aktion
  • Nachwuchswerbung – Die Innung betreibt aktive Werbung für die Ausbildung bei den Innungsfachbetrieben
  • Aufnahme in die Liste der Mitgliedsbetriebe auf der Homepage der Innung

Weitere umfangreiche Vorteile für Mitglieder, un­ab­hängig von der Branche, finden Sie in der Über­sicht der Leistungen der Kreishandwerkerschaft Marburg.

Diese Vorteile sowie die branchenübergreifenden Leistungen erhalten Mitglieder für einen Jah­resbeitrag, der sich an der Betriebsgröße und damit an den jeweiligen Bedürfnissen orientiert.

Der Beitrag der Innungsmitgliedschaft ist als Betriebsausgabe steuerlich absetzbar!

Voraussetzungen für die Mitgliedschaft
Wesentliche Voraussetzungen für die Mitglied­schaft in der Innung sind die Ein­tra­gung eines Betriebes mit dem Handwerk (ggf. mehrere Gewerbe) für das die Innung gebildet wurde und der Sitz des Be­triebes im Innungsbezirk (Stadt und Altkreis Mar­burg).

Für Fragen und weitere Informationen steht Ih­nen die Geschäftsstelle der Innung jeder­zeit gerne zur Verfügung.  

Beitritt zur Innung
Wenn Sie unserer Innung beitreten wollen, reichen Sie bitte das ausgefüllte Beitrittsformular in der Geschäftsstelle ein. Das Formular zum Innungsbeitritt finden Sie hier: Beitrittsformular