Rahmenabkommen für die Mitgliedsbetriebe

Die Rahmenabkommen für die Mitgliedsbetriebe der Innungen dienen der betrieblichen Kostenreduzierung und tragen so wesentlich zum Nutzen der Innungsmitgliedschaft bei.

Rahmenabkommen bestehen über die Kreishandwerkerschaft für alle Mitgliedsbetriebe sowie über die Landesinnungsverbände für die jeweils zugehörigen Innungen.

Weitere Informationen zu den bestehenden Rahmenverträgen bieten die jeweiligen Leistungsübersichten der Kreishandwerkerschaft und Handwerksinnungen. Ausführliche Auskunft über bestehende Verträge mit Rahmenvertragspartner erhalten Interessenten auf Anfrage bei der Kreishandwerkerschaft Marburg.